Zollbestimmungen
Einfuhrverbot
Generelles Verbot der Einfuhr gilt für:
- Drogen
- obzöne Literatur, Bilder oder Artikel - Verbot für die fotografische Darstellung von Akten
- Waffen und Munition ohne Sondererlaubnis der thail. Polizei
Ausfuhrverbot
Generelles Verbot der Ausfuhr gilt für:
- Buddhafiguren oder Teile davon - es spielt keine Rolle ob Kunst oder Kitsch, denn Buddhafiguren gelten als heilig
- Kunstgegenstände
- Antiquitäten
Eine Sondergenehmigung bekommen Sie beim Department of Fine Arts, nähere Informationen erhalten Sie beim:
- Nationalmuseum in Bangkok, Tel. 02-224-1370 und 02-224-1333
- Chiang Mai Nationalmuseum, Tel. 053-22-1308
- Songkla Nationalmuseum, Tel. 074-31-1728
Zollfreie Einfuhr
- persönliche Gebrauchsartikel in angemessenen Mengen
- Fotoapparat, Film- und Videokamera nebst Filmen
- Tabakwaren bis 250 gr. oder 200 Zigaretten/ pro Person
- 1 Liter Wein/ pro Person
- 1 Liter hochprozentigen Alkohol/ pro Person
Zollfreie Ausfuhr
- bis 50.000 Baht/ pro Person
- Goldschmuck in unbegrenzten Mengen
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